Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Diese folgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für den Verkauf und die Lieferung von Arzneimitteln der Farmako GmbH, c/o The Studio, Taunustor 1, 60310 Frankfurt am Main, eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 113291, USt-ID: DE320970264(nachfolgend als „Verkäuferin“ bezeichnet) und den Nutzern der Plattform https:www.farmako.de ( nachfolgend „Käufer“ genannt), gleich ob dieser Geschäfte online oder offline abgeschlossen werden. Es gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung und werden kein Vertragsbestandteil, auch wenn die Verkäuferin ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Die Bezugnahme durch die Verkäuferin auf ein Schreiben, das Geschäftsbedingungen des Käufers enthält oder auf solche verweist, sind nicht als Zustimmung zu werten.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Alle Angebote der Verkäuferin sind freibleibend und unverbindlich. Der Mindestbestellumfang beträgt 25g. Eine Bestellung geringerer Mengen ist nicht zulässig. Ein Vertragsschluss kommt erst nach der Annahme der Bestellung gemäß § 2 Nr.4 zustande.
(2) Maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen der Verkäuferin und dem Käufer ist allein der Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche unmittelbarer Vertragsbestandteil werden. Der Kaufvertrag einschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der Verkäuferin vor Abschlussdes Kaufvertrages sind rechtlich unverbindlich. Mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus dem Vertrag ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
(3) Mit der Bestellung via Fax, E-Mail oder im Online-Shop gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Erwerb der in der Bestellung aufgeführten Produkte ab, wobei eine Bestellung unter dem Mindestbestellumfang von 25g nicht möglich ist. Eine Bestellung durch den Käufer über den Online-Shop ist mit dem Klick auf den Button „Bestellung abschicken“ ein rechtsverbindliches Angebot. Änderungen und Ergänzungen der Bestellung bedürfen der Schriftform.
(4) Ein Auftrag des Käufers ist durch die Verkäuferin erst dann angenommen, wenn er durch die Verkäuferinausdrücklich bestätigt oder durch Lieferung ausgeführt worden ist. Bei Bestellungen über den Online-Shop stellt die Eingangsbestätigung keine Annahme des Vertragsangebots dar. Der Vertrag kommt erst mit der von der Verkäuferin separat versendeten Bestellbestätigung zustande.
(5) Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Insbesondere dürfen schriftliche Unterlagen und – auch mündliche – Informationen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind, nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Verkäuferin an Dritte weitergegeben werden.
§ 3 Nachweis- und Bestätigungspflichten
(1) Der Käufer ist verpflichtet, der Verkäuferin vor jeder Lieferung die Erlaubnisurkunde zum Betrieb einer Apotheke gem. § 1 Abs. 1 ApoG bzw. die Erlaubnis zum Betrieb einer Krankenhausapotheke gem. § 14 Abs. 1 ApoG und ggf. die behördliche Genehmigung des Krankenhausversorgungsvertrages gem. § 14 Abs. 4, 5 ApoG und im Falle eines Großhandels eine Erlaubnis gem. § 52a Abs. 1 AMG sowie den Betäubungsmittel-Nummernbescheid der Bundesopiumstelle per Fax oder E-Mail zu übermitteln. Die Nachweise des Käufers müssen darüber hinaus eine aktuelle Firmierung und Anschrift enthalten und dürfen nicht veraltet sein. Die Verkäuferin kann die Lieferung solange verweigern, bis ihr die notwendigen Unterlagen vorliegen. Werden der Verkäuferin die Nachweise vom Käufer trotz Aufforderung nicht innerhalb von sieben Werktagen vorgelegt, kann diese vom Vertrag zurücktreten.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, der Verkäuferin unverzüglich anzuzeigen, wenn die in Absatz 1 genannte Erlaubnis erloschen bzw. der Krankenhausversorgungsvertrag beendet oder die Genehmigung der Behörde abgelaufen ist.
(3) Der Käufer ist verpflichtet, die ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene bzw. mit seiner elektronischen Signatur versehene Empfangsbestätigung nach § 2 BtMBinHV unverzüglich, spätestens an dem auf den Empfang der Betäubungsmittel folgenden Werktag an die Firma Med-X-Press in Goslar, den Lagerdienstleister der FarmakoGmbH, zurückzusenden.
§ 4 Preiseund Zahlungsbedingungen
(1) Alle von der Verkäuferin genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwehrsteuer. Erfolgt die Zahlung innerhalb von 7 Werktagen, wird dem Käufer ein Skonto in Höhe von 2% gewährt. Maßgebend hierfür ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der Verkäuferin.
(2) Lieferkosten gehen zulasten der Verkäuferin. Die Verpackung ist vom Käufer nur zu bezahlen, wenn sie ihm in Rechnung gestellt wird.
(3) Transportbehälter, Kühlboxen und sonstige Leihverpackungen, sowie Temperaturlogger bleiben Eigentum derVerkäuferin. Sie sind pfleglich zu behandeln und unverzüglich zurückzugeben. Sie dürfen nur im Warenverkehr zwischen der Verkäuferin und dem Käufer eingesetzt werden.
(4) Rechnungen werden grundsätzlich nach jeder Lieferung erstellt. Der Käufer hat sämtliche Rechnungen und Aufstellungen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Einwendungen gegen Rechnungen sindschriftlich innerhalb eines Monats nach deren Zugang zu erheben. Bei nicht rechtzeitigem Einwand gelten Rechnungen als genehmigt, wobei es für die Rechtzeitigkeit etwaiger Einwände auf den Zugang bei der Verkäuferin ankommt. Sonstige Einwendungen sind unverzüglich zu erheben.
(5) Soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzüge unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Zahlungen per Scheck oder Wechsel sind ausgeschlossen. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei der Verkäuferin. Leistet der Käufer bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9 % p.a. über dem Basiszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(6) Kommt der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so ist die Verkäuferin dazu berechtigt, weitere Lieferungen zurückzubehalten oder auf eine Vorauszahlung zu bestehen. Davon unberührt bleiben weitere Ansprüche der Verkäuferin, insbesondere auf Schadensersatz.
(7) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers unberührt.
(8) Die Abtretung vertraglicher Rechte ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Einwilligung der Verkäuferin ist unzulässig. § 354a HGB bleibt davon unberührt.
§ 5 Lieferung und Lieferzeit
(1) Die Lieferung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab Lager der Verkäuferin. Versandart und Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen der Verkäuferin. Der Versand erfolgt versichert.
(2) Die Verfügbarkeit der Produkte und deren Lieferzeitpunkt ergeben sich aus den jeweiligen Angaben der Verkäuferin. Durch die Verkäuferin in Aussicht gestellten Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd und sind grundsätzlich unverbindlich. Ausgenommen hiervon sind ausdrücklich vereinbarte und zugesagte fixe Fristen und Fixtermine. Sofern eine Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. Die Verkäuferin ist berechtigt, auch vor einem vereinbarten Liefertermin zu liefern. Ist kein Liefertermin vereinbart, ist die Verkäuferin berechtigt, aber nicht verpflichtet, sofort zu liefern.
(3) Sofern der Käufer seinen vertraglichen Pflichten gegenüber der Verkäuferin nicht nachkommt, insbesondere im Bezug auf die notwendigen Nachweise gemäß § 3, verlängern sich für die Verkäuferin die Liefer- und Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- und Leistungstermine um den Zeitraum, in dem der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen der Verkäuferin gegenüber nicht nachkommt. Hiervon unbeschadet sind die Rechte der Verkäuferin aus Verzug.
(4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht spätestens mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Verkäuferin noch andere Leistungen (z. B. Versand) übernommen hat. Verzögertsich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Käufer liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Käufer über, an dem die Ware versandbereit ist und dies durch die Verkäuferin dem Käuferangezeigt wurde.
(5) Die Verkäuferin ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Käufer hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, dieVerkäuferin erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).
(6) Die Verkäuferin haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt, Lieferengpässe oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die dieVerkäuferin nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die Verkäuferin zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Verhinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit der Käufer infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber der Verkäuferin vom Vertrag zurücktreten.
(7) Gerät die Verkäuferin mit einer Lieferung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung der Verkäuferin auf Schadensersatz nach Maßgabe der Haftungsklausel (§ 9) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung beschränkt.
(8) Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Verkäuferinberechtigt, Ersatz des ihr entstandenen Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät oder er seine Mitwirkungspflichten verletzt und sich dadurch die Versendung verzögert.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Die von der Verkäuferin an den Käufer gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises imEigentum der Verkäuferin.
(2) Der Käufer verwahrt die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware unentgeltlich für die Verkäuferin. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.
(3) Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
(4) Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Käufer erfolgt stets im Namen und im Auftrag der Verkäuferin als Hersteller. Die Verkäuferin erhält unmittelbar das Eigentum an den hieraus neu geschaffen Sachen. Erfolgt eine Verarbeitung mit Gegenständen, die der Verkäuferin nicht gehören oder der Wert der verarbeiteten Sache ist höher als der Wert der Vorbehaltsware, so erwirbt sie das Miteigentum an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache.
(5) Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bis zur vollständigen Bezahlung bereits jetztsicherheitshalber alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Die Verkäuferin ermächtigt den Käuferunwiderruflich, die an die Verkäuferin abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Die Verkäuferin behält sich vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
(6) Der Käufer ist verpflichtet, bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere durch Pfändung, dieseunverzüglich auf das Eigentum der Farmako GmbH schriftlich sowie mündlich hinweisen und auch sonst alles zur Wahrung der Rechte der Verkäuferin zu unternehmen. Der Käufer hat die Verkäuferin hierüber umgehend zuinformieren, um ihr die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Der Käufer hat jederzeit auf Verlangen nachzuweisen, wo sich die Vorbehaltsware befindet.
(7) Die Verkäuferin ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach den Absätzen 2 und 6 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware von dem Käufer herauszuverlangen.
§ 7 Gewährleistung, Mängelhaftung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen der Verkäuferin oder ihrer Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.
(2) Die gelieferte Ware ist unverzüglich nach Ablieferung an den Käufer oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Die Ware gilt vom Käufer, hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als genehmigt, wenn derVerkäuferin nicht innerhalb sieben (7) Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gilt die Ware als vom Käufer genehmigt, wenn die Mängelrüge der Verkäuferin nicht innerhalbsieben (7) Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Käufer bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.
(3) Im Falle eines rechtzeitig gerügten Mangels, ist die Verkäuferin, nach ihrer Wahl, zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens der Nacherfüllung d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
(4) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden der Verkäuferin, kann der Käufer unter den in der Haftungsklausel gem. § 9 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
(5) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer ohne Zustimmung der Verkäuferin die Ware ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Käufer die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen
(6) Qualitätseinbußen oder Verminderungen der Wirksamkeit oder der Eigenschaft der Ware hat die Verkäuferin dann nicht zu vertreten, wenn das Produkt vom Käufer nicht ordnungsgemäß behandelt wurde. Dies beinhaltet: nicht ordnungsgemäße Lagerung, Transport, dauernde Aussetzung von Sonnenstrahlen, Berührung mit Wasser, Feuer oder Hitze. Die Haftungsbeschränkung gilt nur insoweit gegenüber der Verkäuferin, soweit dem kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Verkäuferin entsprechend den Bestimmungen der Haftungsklausel in § 9 gegenübersteht.
§ 8 Haftung
(1) Die Haftung der Verkäuferin auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Klausel eingeschränkt.
(2) Die Verkäuferin haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung der Ware, deren Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die ihre Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Käufer die vertragsgemäße Verwendung der Ware ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Käufers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
(3) Soweit die Verkäuferin gemäß § 9 Abs. 2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die die Verkäuferin bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die sie bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Ware sind, sind hingegen nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Ware typischerweise zu erwarten sind.
(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Farmako GmbH.
(5) Die Einschränkungen dieser Klausel gelten nicht für die Haftung der Verkäuferin wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz der Verkäuferin, soweit nicht ein anderes bestimmt ist.
(2) Ist der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Verkäuferin und dem Käufer, Frankfurt am Main. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
(3) Die Beziehungen zwischen der Verkäuferin und dem Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.
(4) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungenvereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
§ 10 Datenschutz
(1) Die Verkäuferin erhebt, speichert oder übermittelt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen des zur Erfüllung der Geschäftszwecke erforderlichen Umfangs nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung erhebt oder verwendet die Verkäuferin unter anderem auch Auskünfte der SCHUFA und anderer Wirtschaftsauskunftdateien sowie Wahrscheinlichkeitswerte.
(2) Auf Anforderung wird dem Käufer schriftlich mitgeteilt, ob und gegebenenfalls welche persönliche(n) Daten über ihn bei der Verkäuferin gespeichert sind.
Seitenumbruch
Widerrufsbelehrung für Kaufleute
Sie haben das Recht, binnen 14 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Kalendertage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Retourenregelung
Die nachfolgende Regelung betrifft die Rücknahme von Farmako-Produkten als Retoure.
- Eine Retoure ist die Rückgabe von verkehrsfähigen Waren der Farmako GmbH.
- Unter der Berücksichtigung nachfolgender Punkte besteht die Möglichkeit, Ware innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung zurück zu geben.
- Jede Retoure muss vorab unter folgender Telefonnummer angemeldet werden: 069 / 989 721 520. Der weitere Prozess wird Ihnen dann erläutert.
- Die Rücknahme der nicht von der Retournierung ausgeschlossenen Ware (vgl. unten Ziffer 2.) erfolgt nur gegen Vorlage einer Rechnungskopie und einer Bestätigung der ordnungsgemäßen Lagerung sowie eines ordnungsgemäß ausgefüllten Abgabebeleges. Die Retouren sind dazu in einen festen Umkarton (d.h. keine Versandtasche) zu packen und termingerecht zur Abholung in der Apotheke bereit zu stellen.
- In allen Fällen erheben wir aufgrund des Arbeitsaufwandes eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 70,00 € zzgl. MwSt. jeRetoursendung. Diese Gebühr wird von dem zu erstattenden Gutschriftsbetrag abgezogen.
- Verfallene Ware ist von einer Retournierung ausgeschlossen.
- Von der Retournierung ist weiter Ware mit folgenden Merkmalen ausgeschlossen:
- Fremdware
- Geöffnete Ware
- Beschädigte Ware
- Mit Fremdetiketten versehene Ware
- Ware mit einer Restlaufzeit kleiner als 3 Monate
- Ware ohne Rechnungskopie und Bestätigung einer ordnungsgemäßen Lagerung
- Dennoch zurückgeschickte, von der Retournierung ausgeschlossene Ware, wird zu Ihren Lasten an Sie zurückgeschickt.
- Die Gutschrift erfolgt nach Abzug aller gewährten Preisnachlässe auf Basis des tatsächlich gezahlten Kaufpreises abzgl.Bearbeitungsgebühr.